Schäden an Privat-Pkws bei RGS-Aktivitäten

Hinweis durch unseren Vorsitzenden Alfred Zimmermann

Bei Schäden an Privat-Pkws, die im Rahmen von RGS-Aktivitäten benutzt werden (z.B. Ruderertransporte bei Regatten oder Wanderfahrten, Arbeitseinsätze im Bootshaus und Reffenthal etc.) immer die Polizei rufen – auch bei Bagatellschäden! – sonst erfolgt keine Regulierung durch unsere Sportbund-Versicherung.

Wenn kein Streifenwagen geschickt wird, unbedingt die „Wachbuch-Nummer“ der Meldung mitteilen lassen, damit es einen Nachweis der Polizei-Verständigung gibt.